65%-Regel für Heizungsanlagen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, hat das Ziel, die Wärmewende voranzubringen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu fördern¹. Eine zentrale Vorgabe im GEG ist die 65%-Regel für Heizungsanlagen. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Einhaltung und den Erfüllungsoptionen.

1. Was besagt die 65%-Regel?

  • Neubauten: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen installiert werden, die mindestens 65% ihrer bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen.
  • Bestehende Gebäude: Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen. Hier wird eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglicht.

2.  Erfüllungsoptionen:

  • Erneuerbare Energien: Heizungsanlagen können die 65%-Regel erfüllen, indem sie Wärme aus erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Umweltwärme nutzen. Auch hybride Anlagenkombinationen sind möglich.

3. Kommunale Wärmeplanung

  • Die Kommunen müssen bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder klimaneutrale Wassersztoffnetze ausgebaut werden sollen.
  • Diese Planung ist eng gekoppelt an die 65%-Regel und ermöglicht eine strategische Umsetzung der Wärmewende.

4. Förderung für Heizungstausch:

  • Wer seine Heizung austauscht und auf 65% erneuerbare Energie umsteigt, wird vom Staat durch attraktive Förderungen unterstützt.
  • Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) fördert auch die energetische Gebäudesanierung.

Die 65%-Regel im GEG ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Sie fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und trägt zur Erreichung der Klimaziele bei. Hausbesitzer sollten bei Heizungsinvestitionen auf Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit achten, da eine neue Heizung voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt wird.