Die Energieberatungsprogramme sind also sehr gefragt. Bis Juli 2024 wurden 80.000 Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden gestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der haushaltspolitischen Lage werden die Fördersätze ab dem 7. August von 80 % auf 50 % reduziert und die maximalen Zuschussbeträge halbiert. So können auch in Zukunft viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten.
Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen bleiben unverändert. Die Zuschussförderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung erhöht sich weiterhin von 15 % auf 20 %, wenn ein iSFP erstellt wurde. Die förderfähigen Ausgaben für solche Maßnahmen verdoppeln sich bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR.
Geförderte Energieberatungen werden im Rahmen der Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angeboten. Diese Programme bieten konkrete Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und legen die Grundlage für mehr Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien.