Warum wurde die Förderung reduziert?

Die Nachfrage im EBW-Förderprogramm hat sich in den letzten Jahren stark erhöht (10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und über 80.000 bis Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm wurden bis Juli 2024 rund 3200 Anträge gestellt, im letzten Jahr waren es insgesamt rund 6000.

Die Energieberatungsprogramme sind also sehr gefragt. Bis Juli 2024 wurden 80.000 Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden gestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der haushaltspolitischen Lage werden die Fördersätze ab dem 7. August von 80 % auf 50 % reduziert und die maximalen Zuschussbeträge halbiert. So können auch in Zukunft viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten.

Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen bleiben unverändert. Die Zuschussförderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung erhöht sich weiterhin von 15 % auf 20 %, wenn ein iSFP erstellt wurde. Die förderfähigen Ausgaben für solche Maßnahmen verdoppeln sich bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR.

Geförderte Energieberatungen werden im Rahmen der Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) angeboten. Diese Programme bieten konkrete Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und legen die Grundlage für mehr Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien.