Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Heizungsförderung. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, gleichzeitig sinken jedoch mehrere Förderbestandteile.
- Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit: künftig 28.000 statt 30.000 Euro
- Klimageschwindigkeitsbonus: künftig 16 statt 20 Prozent
- Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt
- Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfällt
- Einkommensbonus wird neu gestaffelt und Familien mit Kindern werden stärker berücksichtigt
Während der technischen Umstellung sind neue Anträge bis einschließlich 20. Juli nur eingeschränkt möglich. Unser Förderrechner berücksichtigt die angekündigten Änderungen bereits.
Hinweis: Die Berechnung basiert auf dem aktuell veröffentlichten Informationsstand. Einzelheiten können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.