Heizungstausch
Heizung
Effiziente Wärmeerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien für Wohn- und Nichtwohngebäude, wird über die KFW gefördert.
Gefördert werden:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen (Pellets,Scheitholz,Hackschnitzel)
- Solarthermie
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizung (nur Investitionsmehrausgaben)
- Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
- Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz
Förderung im Detail
Grundförderung 30% + Geschwindigkeitsbonus 20%
- Die Basisförderung für die neue förderfähige Heizungsanlage beträgt 30%. Diese Förderung erhalten alle privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Contractoren.
- Der Klimageschwindkeits-Bonus in Höhe von 20% ist für alle selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die Ihre Heizungsanlage frühzeitig austauschen. Bis 31. Dezember beträgt der Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 01.01.2029. Voraussetzung ist zudem, dass eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird. Sowie Gaszentralheizungen und Biomasseheizungen die älter als zwanzig Jahre alt sind.
- Für Wärmepumpen die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Bonus von zusätzlich 5% möglich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500€ gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhält.
- Zusätzlich ist für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ein Bonus von 30% möglich, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000€ beträgt. Insgesamt ist die Förderhöhe auf 70% begrenzt.
- Die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch sind auf 30.000€ für Einfamilienhäuser bzw. für die erste Wohneinheit gedeckelt. Ab der zweiten bis zur sechsten Wohneinheit erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit um jeweils 8.000€.
- Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstausch und Sanierung Gebäudehülle sind additiv.
- Ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000€ Kreditsumme pro Wohneinheit (zinsverbilligt) kommt allen privaten Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer zu Gute, die ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000€ haben.
Baubegleitung durch E³
- 50% Förderung für die Baubegleitung durch uns
- Technische Fachplanung
- Prüfung Einhaltung technischer Mindestanforderungen
- Abwicklung der Förderanträge
- Fachberater an Ihrer Seite
Förderung beantragen
1. Erstes Beratungsgespräch führen
Lassen Sie sich von uns zu einer neuen Heizungsanlage beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Heizungstechnik für Ihr Gebäude.
2. Heizungsfirma beauftragen
Nachdem Sie Angebote zur neuen Heizungsanlage geprüft haben, schließen Sie einen Lieferung- und Leistungsvertrag über die Installation der neuen Anlage mit einer Heizungsfachfirma ab.
3. Förderantrag stellen
Wir Energieberater erstellen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KFW, mit dieser kann anschließend der Förderantrag gestellt werden.
4. Nachweise erstellen
Nach Prüfung aller erforderlichen Mindestanforderungen erstellen wir Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KFW. Anschließend werden alle erforderlichen Nachweise eingereicht, nach der Prüfung durch die KFW erfolgt die Zuschussauszahlung.
FAQs zur Heizungsförderung
Ab 2024 werden nur noch Heizsysteme gefördert, die zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren, wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen. Fossile Brennstoffe sind weitgehend ausgeschlossen.
Die Basisförderung beträgt 30 % der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es Boni, wie z.B. einen Effizienzbonus von 5 % für bestimmte Wärmepumpen oder einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %, wenn der Austausch zügig erfolgt. Insgesamt kann die Förderung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.
Vor der Antragstellung müssen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Heizungsunternehmen abschließen, der das geplante Einbaudatum enthält. Wichtig: Der Auftrag darf erst nach der Förderzusage durchgeführt werden, es sei denn, die Maßnahme beginnt bis zum 31. August 2024.
Der Förderantrag wird online über das Portal der KfW eingereicht. Sie benötigen dafür unter anderem die BzA-ID (vom Energieberater oder Fachunternehmer) und den Liefervertrag als PDF-Dokument.
Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen.
Ja, verschiedene Boni können kombiniert werden, jedoch darf die maximale Förderung 70 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Ja, Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 % erhalten.
Der Geschwindigkeitsbonus ist ein Zuschuss von 20 % der Investitionskosten, wenn Sie Ihre alte Heizung schnell durch eine neue, energieeffiziente Anlage ersetzen. Dieser Bonus wird ab 2029 schrittweise reduziert.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme direkt an Sie ausgezahlt wird