KFW 55 Klimafreundlicher Neubau - Energieberatung
Energieberatung für Neubau & KfW-Förderung in der Region Schwabmünchen & Umgebung
Als regional tätige Energieberatung begleiten wir Bauherren persönlich bei der Umsetzung eines KfW-55-Neubaus (KFN 297/298).
Wir sind für Sie im Raum Schwabmünchen, Augsburg, Landsberg am Lech, Mindelheim und im gesamten Unterallgäu im Einsatz.
Kurze Wege, persönliche Betreuung, klare Ansprechpartner
Die umfassende energetische Bewertung und Beratung Ihres Gebäudes durch unsere zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wird vom Bundesamt für Wirtschaft und regelmäßig überprüft.
KfW-55 Neubau – Energieberatung aus einer Hand
- energetischer Neubau-Planung nach KfW-55-Standard
- Förderfähigkeit nach Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Erstellung der erforderlichen KfW-Nachweise
- Qualitätssicherung während der Bauphase
KFW 297/298
Die KfW hat das Förderprogramm für energieeffiziente Neubauten neu aufgelegt, um klimafreundliches Bauen gezielt zu unterstützen. Im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) werden Bauherren gefördert, die einen Neubau mit einem energetischen Standard auf dem Niveau des früheren Effizienzhauses 55 realisieren.
Die Förderung erfolgt nicht als direkter Zuschuss, sondern über einen zinsgünstigen Förderkredit, der über die Hausbank beantragt wird. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 €, bei besonders nachhaltigen Gebäuden sogar bis zu 150.000 €, finanziert werden. Durch die staatliche Zinsverbilligung liegt der Zinssatz in der Regel unter dem Marktniveau, was die Gesamtfinanzierung deutlich entlastet.
Ziel des Programms ist es, den Primärenergiebedarf, die CO₂-Emissionen über den Lebenszyklus sowie den Einsatz fossiler Energien nachhaltig zu reduzieren. Die Fördermittel sind begrenzt und werden aus Bundeshaushaltsmitteln bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weshalb der Antrag zwingend vor Baubeginn gestellt werden muss.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) finden Sie auf der Website der KfW. – Link
FAQs zum Neubau
Der Begriff KfW 55 beschreibt einen energetischen Standard, bei dem ein Gebäude nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt. Dieser Standard wird heute im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ der KfW abgebildet.
Die Förderung erfolgt ausschließlich über einen zinsgünstigen Kredit, nicht über einen direkten Zuschuss. Der Förderkredit wird über Ihre Hausbank beantragt und von der KfW bereitgestellt.
Je nach Gebäudeart können bis zu 100.000 € pro Wohneinheit, bei besonders nachhaltigen Neubauten sogar bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, finanziert werden.
Ja. Für die Antragstellung und Nachweisführung ist eine fachliche Begleitung durch einen Energieberater erforderlich, der die Einhaltung der energetischen Anforderungen bestätigt.
Nein, die Umsetzung der im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Der Plan dient als Orientierungshilfe und Entscheidungshilfe für eine mögliche schrittweise oder komplette Sanierung.
Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kauf- oder Bauvertrags gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Ja. Der KfW-Kredit wird ergänzend zur klassischen Baufinanzierung eingebunden und reduziert durch den niedrigeren Zinssatz die Gesamtbelastung.
In der Regel werden erneuerbare Heizsysteme, z. B. Wärmepumpen, erwartet. Fossile Heizsysteme sind im Rahmen des klimafreundlichen Neubaus ausgeschlossen.