KFW 55 Klimafreundlicher Neubau - Energieberatung

Energieberatung für Neubau & KfW-Förderung in der Region Schwabmünchen & Umgebung

Als regional tätige Energieberatung begleiten wir Bauherren persönlich bei der Umsetzung eines KfW-55-Neubaus (KFN 297/298).
Wir sind für Sie im Raum Schwabmünchen, Augsburg, Landsberg am Lech, Mindelheim und im gesamten Unterallgäu im Einsatz.

👉 Kurze Wege, persönliche Betreuung, klare Ansprechpartner

Die umfassende energetische Bewertung und Beratung Ihres Gebäudes durch unsere zertifizierten Energie-Effizienz-Experten wird vom Bundesamt für Wirtschaft und regelmäßig überprüft. 

KfW-55 Neubau – Energieberatung aus einer Hand

VORTEILE

KFW 297/298

Die KfW hat das Förderprogramm für energieeffiziente Neubauten neu aufgelegt, um klimafreundliches Bauen gezielt zu unterstützen. Im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) werden Bauherren gefördert, die einen Neubau mit einem energetischen Standard auf dem Niveau des früheren Effizienzhauses 55 realisieren.

Die Förderung erfolgt nicht als direkter Zuschuss, sondern über einen zinsgünstigen Förderkredit, der über die Hausbank beantragt wird. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 €, bei besonders nachhaltigen Gebäuden sogar bis zu 150.000 €, finanziert werden. Durch die staatliche Zinsverbilligung liegt der Zinssatz in der Regel unter dem Marktniveau, was die Gesamtfinanzierung deutlich entlastet.

Ziel des Programms ist es, den Primärenergiebedarf, die CO₂-Emissionen über den Lebenszyklus sowie den Einsatz fossiler Energien nachhaltig zu reduzieren. Die Fördermittel sind begrenzt und werden aus Bundeshaushaltsmitteln bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weshalb der Antrag zwingend vor Baubeginn gestellt werden muss.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) finden Sie auf der Website der KfW.  – Link

FAQs zum Neubau

Was bedeutet KfW 55 beim Neubau?

Der Begriff KfW 55 beschreibt einen energetischen Standard, bei dem ein Gebäude nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigt. Dieser Standard wird heute im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ der KfW abgebildet.

Wie erfolgt die Förderung konkret?

Die Förderung erfolgt ausschließlich über einen zinsgünstigen Kredit, nicht über einen direkten Zuschuss. Der Förderkredit wird über Ihre Hausbank beantragt und von der KfW bereitgestellt.

Wie hoch ist der KfW-Förderkredit beim Neubau?

Je nach Gebäudeart können bis zu 100.000 € pro Wohneinheit, bei besonders nachhaltigen Neubauten sogar bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, finanziert werden.

Ist ein Energieberater für die KfW-Förderung Pflicht?

Ja. Für die Antragstellung und Nachweisführung ist eine fachliche Begleitung durch einen Energieberater erforderlich, der die Einhaltung der energetischen Anforderungen bestätigt.

Ist die Umsetzung des iSFP verpflichtend?

Nein, die Umsetzung der im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Der Plan dient als Orientierungshilfe und Entscheidungshilfe für eine mögliche schrittweise oder komplette Sanierung.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kauf- oder Bauvertrags gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Kann der KfW-Kredit mit einer normalen Baufinanzierung kombiniert werden?

Ja. Der KfW-Kredit wird ergänzend zur klassischen Baufinanzierung eingebunden und reduziert durch den niedrigeren Zinssatz die Gesamtbelastung.

Welche Heizsysteme sind förderfähig?

In der Regel werden erneuerbare Heizsysteme, z. B. Wärmepumpen, erwartet. Fossile Heizsysteme sind im Rahmen des klimafreundlichen Neubaus ausgeschlossen.