Sanierungsmaßnahmen

Gebäudehülle

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle können als Einzelmaßnahme (EM) über das BAFA bezuschusst werden. Dies gilt für Maßnahmen, die an Bestandsgebäuden vorgenommen werden und in Folge dessen die Energieeffizienz des Gebäudes, entsprechend der technischen Mindestanforderungen, an der Gebäudehülle erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen an Fenster oder Türen. Ebenso die Dämmung der Außenwände oder des Daches.

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

 

Die Beratung, Planung und Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne übernehmen wir dies für Sie.

Förderung Gebäudehülle

BAFA

Fördersatz bis zu 20%

Bei den genannten EM Maßnahmen erhalten Sie einen Basisfördersatz in Höhe von 15% der förderfähigen Ausgaben, 30.000€ pro Wohneinheit können maximal angegeben werden. Entspricht die Maßnahme einem iSFP, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5% und die förderfähigen Kosten steigen auf 60.000€ je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5% Förderbonus des Förderinstituts BAFA für Dach, Fenster, Haustüre, Fassade und Keller. So sind insgesamt 20% der Kosten förderfähig.

Heizung

WÄRMEERZEUGUNG

Effiziente Wärmeerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energien für Wohn- und nicht Wohngebäude, werden über die KFW gefördert. 

Gefördert werden:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (Pellets,Scheitholz,Hackschnitzel)
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung (nur Investitionsmehrausgaben)
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz

Förderung Heizung

KFW

Fördersatz bis zu 70%

Für die neue Heizungsanlage auf Basis von erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden gibt es eine Basisförderung von 30%. Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000€.

Höchstgrenzen

Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch betragen 30.000€ für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit zusätzlich jeweils 15.000€ und ab der siebten Wohneinheit 8.000€. Die Maßnahmen für Heizung und Gebäudehülle sind additiv.